Kardiologie FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um einen Besuch in meiner kardiologischen Privatpraxis in Krefeld. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.

Kardiologe Krefeld

Wann muss ich mich beim Kardiologen vorstellen?

Grundsätzlich ist ein Besuch beim Kardiologen sinnvoll, wenn Sie typische kardiale Symptome wie Brustenge, Atemnot, Herzrasen oder Herzstolpern sowie eine Leistungsminderung verspüren (mehr dazu auf unserer Themenseite: Symptome bei Herzerkrankungen).
Weiterhin werden ab dem 35. Lebensjahr Untersuchungen zur Vorsorge empfohlen. Sollten Risikofaktoren bekannt sein, sind regelmäßige Check-ups auch schon früher empfehlenswert. Eine frühzeitige kardiologische Abklärung kann dabei helfen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und langfristig vorzubeugen.

Wie läuft der Termin ab?

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin den aktuellsten Arztbrief, vorhandene Vorbefunde sowie Ihren aktuellen Medikamentenplan mit, damit eine optimale Beurteilung Ihrer Vorgeschichte und bisherigen Diagnosen erfolgen kann.
Für eine kardiologische Erstuntersuchung oder einem Check-up sollten Sie in der Regel etwa eineinhalb Stunden Zeit einplanen. Hierbei werden zudem  Langzeituntersuchungen wie ein Langzeit-EKG und eine Langzeit-Blutdruckmessung angelegt, die bis zum Morgen des Folgetages getragen werden. Bitte planen Sie daher ein, die angelegten Langzeitgeräte am nächsten Morgen wieder in die Praxis zurückzubringen. Der abschließende ärztliche Bericht wird Ihnen anschließend innerhalb weniger Werktage postalisch zugeschickt.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung basiert auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Darüber ist in Deutschland die Abrechnung privatärztlicher Leistungen geregelt. Privatpatienten kriegen die Leistungen von ihrer privaten Krankenkasse gänzlich erstattet.
Als gesetzlich versicherter Patient werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Gerne können Sie jedoch als Selbstzahler über die Verrechnungsstelle (PVS Rhein-Ruhr) auf Wunsch auch Ratenzahlungen vereinbaren.